Kommunales Bestattungswesen Reichenbach/V.

Dienste, Leistungen des Bestatters


Auf die Dienste, die wir Ihnen anbieten, sollten Sie in jedem Falle besonderen Wert legen.
Für die Angehörigen ist der Bestatter bzw. der persönliche Berater ein Ansprechpartner des Vertrauens. Die besondere Verantwortung, die aus dem Umgang mit menschlichen Grenzsituationen erwächst und die längjährige Erfahrung, machen das Bestattungsunternehmen unersetzlich.

Welche organisatorischen und praktischen Leistungen übernehmen wir?


Beantragung der Beurkundung des Sterbefalles beim zuständigen Standesamt am Sterbeort.
Die dazugehörige ärztliche Todesbescheinigung und die erforderlichen Personenstandsurkunden werden beschafft. Die vom Standesamt ausgefertigten Urkunden werden den Angehörigen ausgehän-
digt.
In Übereinstimung mit den Hinterbliebenen wird der Beerdigungstermin mit dem zuständigen Pfarrer und der Friedhofsverwaltung abgestimmt.
Hilfestellung bei der Grabauswahl, Gestaltung der Trauerfeier und des Blumenschmucks.
Beratung, Gestaltung und Auftragsabwicklung bei Traueranzeigen, Trauerdrucksachen und Danksa-gungen.
Vermittlung von Sarggesteck, Kränzen, Blumenschalen, Gebinden und Grabnachwurf, sowie termin-gerechte Beförderung zum Friedhof.
Reservierung einer geeigneten Gaststätte zum anschließenden Kaffeetrinken. Einkleiden und Einbetten, sowie die hygienische Versorgung des Verstorbenen. Überführung des Verstorbenen zum Friedhof.
Sammeln und Beschriften von Kondolenzkarten.
Koordinierung und Leitung der Trauerfeierlichkeiten.
Beschaffung der notwendigen Genehmigungen für eine evtl. Überführung.
Wir gewährleisten mit unserem Spezialbestattungswagen eine ordnungsgemäße Überführung auch in das Ausland.
Beantragung des Sterbegeldes bei der gesetzlichen Krankenkasse.
Vermittlung eines Grabpflegevertrages.


Der ADAC-Reiserückruf


Um Angehörige von Verstorbenen unterwegs zu erreichen, hat der ADAC vor vielen Jahren den Reiserückruf eingerichtet. Somit können Familienangehörige, die sich auf einer Urlaubs- oder Geschäftsreise befinden, umgehend informiert werden.
Auf Antrag meines Unternehmens leitet der ADAC einen Reiseruf an die Rundfunkanstalten, in deren Sendebereich der Gesuchte sich aufhalten kann, weiter. Ein solcher Reiseruf ist auf Angehörige des 1. und 2. Grades des Verstorbenen beschränkt.