Kommunales Bestattungswesen Reichenbach/V.

Wissenswertes:


Das Bedürfnis, vor dem Ableben alles noch zu regeln, ist verständlicherweise ausgeprägt. In einer unpersönlicher gewordenen Gesellschaft, die überdies den Tod verdrängt, weil sie eine natürliche Beziehung zu ihm weitgehend verloren hat, ist die Gefahr, das nichts oder nicht alles im Sinne des Verstorbenen geregelt wird, größer geworden.
Der moderne Mensch überläßt nichts dem Zufall, er verläßt sich nicht auf andere, insbesondere nicht auf die Gesellschaft. Er ist aktiv, nimmt sein Leben selbst in die Hand, plant seine Zukunft, auch den letzten Abschnitt seines Lebens, den Tod, die Bestattung. Er will wissen, wie er zur letzten Ruhe gebettet wird. Er legt fest, was er haben will. Er sorgt selber vor, schafft auch die finanziellen Voraussetzungen, schließt Versicherungen ab, legt Sparkonten an, oder schafft sonstige Reserven.
Eigeninitiative ist gefordert.


Der Vorsorgevertrag ist ein Angebot meines Institutes. Ich bin dem Bundesverband des Deutschen Bestattungsgewerbese.V. angeschlossen.
Im Vorsorgevertrag kann alles für die Bestattung zu Lebzeiten geregelt werden.
Die Sicherheit, daß die eigenen Wünsche und Vorstellungen verbindlich nach dem Ableben erfüllt werden, ist damit vertraglich gewährleistet.
Mögliche Folgen, wenn keine Bestattungsvorsorge getroffen wurde. Beispiele:
Bei Verstorbenen ohne Angehörigen beauftragt eine Behörde den Bestatter. Dadurch bestimmen völlig fremde Personen - zwangsläufig unpersönlich - nach gesetzlichen und finanziellen Gesichtspunkten die Bestattungsart.
Aus Unkenntnis über die religiöse Zugehörigkeit von Verstorbenen kann es passieren, daß entweder keine oder die falsche kirchliche Bestattung gewählt wird.

 
Deshalb:
Die Bestattungsart vertraglich regeln.
Eine Bestattung wird gegen den erklärten Willen des Verstorbenen im Stillen vollzogen. Viele Freunde und Bekannte werden nicht benachrichtigt. Bestimmte Personen werden (bewußt?) nicht informiert.

 
Deshalb:
Den Charakter der Bestattung vertraglich regeln unter Einbeziehung des Personenkreises, der benachrichtigt und eingeladen werden soll.
Besondere Wünsche für Blumen, Musik,Grabrede, Bibelspruch soll angesprochen werden...

Wer wird bevollmächtigt, wer ist berechtigt?

Innerhalb gleichberechtigter Angehöriger kommt es in Sachen "Bestattung" zu Meinungsverschieden-heiten.../ bei eheähnlichen Verhältnissen ist die Frage des oder der Berechtigten nicht einfach zu klären. ... §2 Recht der Ehefrau gegenüber dem Recht der Kinder... / bei Geschiedenen kann der Erziehungsberechtigte (zum Beispiel der Vormund) von Minderjährigen über die Bestattungsart bestimmen.../ der Berechtigte zur Durchführung der Bestattung (Kinder, Ehegatte zum Beispiel) befindet sich in Urlaub und ist kurzfristig nicht zu erreichen...

Deshalb:

Diese Frage vertraglich regeln.

Es genügt nicht, die Bestattungsregelung nur im Testament zu bestimmen.

Meist ist ein Testament nicht verfügbar bzw. kann nicht kurzfristig eröffnet werden.

Deshalb:

Vorsorgevertrag beim Beerdigungsinstitut

Die Vorsorge ist nicht an ein bestimmtes Alter gebunden.

Verantwortungsbewußte Menschen handeln rechtzeitig!

Es besteht die Möglichkeit, einen individuellen Vorsorgevertrag abzuschließen...

Und zwar bezogen auf Umfang und Inhalt.

Die Voraussetzung für den Umfang und den Inhalt eines Vorsorgevertrages ist unterschiedlich:

Ein Alleinstehender benötigt mehr Absicherung als jemand mit Familie.

Besteht ein gutes, vertrauensvolles Verhältnis zu den Angehörigen, kann ein Vorsorgevertrag auf das Wichtigste beschränkt bleiben.

Ist das Verhältnis unterkühlt, vielleicht sogar gespannt, so empfiehlt sich eine umfangreiche Absicherung - Vorsorgeversicherung

Für die Erfüllung eines Vorsorgevertrages müssen die finanziellen Voraussetzungen stimmen.

Sind solche Voraussetzungen nicht gegeben, so können sie geschaffen werden.

Das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e. V. bietet jedem bis zu 80 Jahren eine Versicherung an. Die Frage der Gesundheit spielt keine Rolle. Indiskrete Fragen zur Gesundheit entfallen damit.