Kommunales Bestattungswesen Reichenbach/V.

Was wir zuerst benötigen

Einige wichtige Unterlagen werden bei einem Trauerfall sofort benötigt, sei es, um den Sterbefall beim Standesamt beurkunden zu lassen, die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt vorzunehmen oder das Sterbegeld bei der gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen.

Sämtliche organisatorische Aufgaben erledigen wir für Sie.

Folgende Urkunden und Unterlagen sollten Sie daher bereithalten:

Personalausweis des Verstorbenen,

Geburts- und Heiratsurkunde, das Familienbuch oder Scheidungsurteil, den letzten Rentenanpassungsbescheid,

Policen der Lebens- bzw. Sterbeversicherung,

bei vorhandenen Wahlgräbern die Urkunde

Die drei Arten der Bestattung

Die Art und der Ort der Bestattung richten sich zunächst nach den Wünschen des Verstorbenen. Liegt keine Willenserklärung vor, entscheidet der Ehepartner oder der nächste Angehörige.

Erdbestattung

 Eine Festigung erhielt die Erdbestattung durch das Christentum; denn gemeinsame Begräbnisplätze sind erst das Ergebnis der christlichen Lehre von der Gemeinschaft der Gläubigen. Hieraus entstand die Überzeugung, daß die Bestattung nicht eine Privatangelegenheit, sondern Auftrag einer christlichen Gemeinde ist. Demzufolge wurden die Verstorbenen in der Kirche beigesetzt. Aus Platzgründen wurden später die Vorplätze der Kirchen genutzt (Kirchhöfe).

Eine Abkehr von den Kirchhöfen als Begräbnisplatz fand erst durch die Verstädterung im späten 18. Jahrhundert statt. Infolge der Zusammenballung vieler Menschen auf engem Raum wurden neue Begräbnisplätze außerhalb der Städte und Gemeinden durch die öffentliche Verwaltung angelegt. Seit dieser Zeit ließen sich die kirchlichen Gemeinden bis auf wenige Ausnahmen das Heft aus den Händen nehmen. Die Unterhaltung der Friedhöfe und damit auch die Einflußnahme ging in die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden über. Ab jetzt galten im wesentlichen hygienische und

praktische Erwägungen im Hinblick auf Friedhöfe und Bestattungen.

Feuerbestattung

Im Laufe der Geschichte des Menschen setzte sich die Feuerbestattung neben der Erdbestattung als die am weitesten verbreitete Bestattungsart durch.Der Gedanke an die Einäscherung als Bestattungsart lebte in Verbindung mit den sozialen und hygienischen Verordnungen wieder auf. Seitens der christlichen Konfessionen bestehen keine Einwände zur Einäscherung und Urnenbeisetzung.

Im Gegensatz zur Erdbestattung bedarf es neben den üblichen Papieren, die zur Erledigung der Formalitäten benötigt werden, einer Verfügung des Verstorbenen, aus der hervorgeht, daß es sein Wille war, eingeäschert zu werden.

Der Wortlaut der Willenserklärung kann lauten:

"Ich wünsche, nach meinem Tode eingeäschert zu werden."

Datum und Unterschrift

 

Sollte der Verstorbene eine solche Erklärung schriftlich nicht abgegeben haben, genügt es, wenn die Hinterbliebenen diesen zu Lebzeiten geäußerten Wunsch des Verstorbenen schriftlich bestätigen.

Seebestattung


Bei der Seebestattung wird die Urne auf hoher See nach seemännischem Brauch versenkt.
Ihr geht eine Einäscherung voraus, deshalb wird auch die gleiche Erklärung benötigt mit dem Zusatz, daß eine Seebestattung gewünscht wird.
Nach der Einäscherung wird die Urnenkapsel an die Seebestattungsreederei überbracht. In einer schlichten Gedenkfeier wird die Urne vom Kapitän dem Meer übergeben. Als bleibende Erinnerung erhalten die Angehörigen einen Ausschnitt aus der Seekarte mit eingetrage-nem Beisetzungsort und einem Auszug aus dem Schiffstagebuch.
Der behördlichen Zustimmung zu einer Seebestattung steht nichts im Wege, wenn die Anträge von meinem Institut gestellt werden.